Seite 17 - Gemeindezeitungen

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FODN - 56/01/2014
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Von Gemeinde Kals am Großglockner
Wer sich einen Hund zulegt, muss
diesen auch anmelden. Bei uns in
Kals am Großglockner kann man
dies nun auch online schnell und un-
kompliziert auf www.kalskommuni-
kation.at erledigen (unter „Gemeinde
Kals“ – „Bürgerservice“ – „Anträge
und Formulare“). Das angemeldete
Tier bekommt eine Hundemarke der
Gemeinde, die auf sein Halsband ge-
hängt werden soll. Verlässt der Hund
den Haushalt wieder, ist er natürlich
wieder abzumelden.
Auf dieser Basis wird auch die Hun-
desteuer verrechnet: € 40 im Jahr
macht das in Kals aus, der Betrag
wird von der Gemeinde im Laufe des
Jahres in Rechnung gestellt.
Neben den Standardimpfungen und
dem Chippen muss der Hundehalter
auch beachten, dass sein Tier versi-
chert sein muss. Meist erfolgt dies
über die Haushalts- oder die Land-
wirtschaftsversicherung mittels einer
kurzen Mitteilung an den jeweiligen
Versicherungsberater.
In unserer Gemeinde herrscht kei-
ne Leinenpflicht, was für Herrchen
und Hund viele Vorteile bringt. Für
Mitbürger und Gäste jedoch, die
vielleicht nicht unbedingt zu den
Tierliebhabern zählen, kann diese
Tatsache aber mit Stress und Ängsten
verbunden sein. Der verantwortungs-
volle Hundehalter achtet darauf, dass
sein Vierbeiner immer in Sichtweite
bleibt und andere Spaziergänger oder
Wanderer nicht erschreckt oder be-
lästigt.
Vor allem im Wald ist Vorsicht gebo-
ten: Hier ist das Revier des Wildes;
wildernde Hunde haben hier nichts
verloren!
Der Hund,
der beste Freund des Menschen
Wichtig ist jedoch, dass der verantwortungsbewusste Hundebesitzer dafür sorgt, dass sein
Hund nicht nur ihm, sondern auch anderen Freude bereitet. Dafür gilt es, einige Regeln zu
beachten!
Unsere Dog-Stationen sind nicht nur
zum Anschauen da: Vorrangiger
Zweck ist es, Straßen, Gehwege und
Felder, die zur Futtermittelprodukti-
on dienen, von Hundekot freizuhal-
ten. Leider funktioniert das in letzter
Zeit bei einigen Hundebesitzern nicht
mehr so tadellos. Wir bitten, im Sin-
ne aller darauf zu achten, dass vor
allem das Siedlungsgebiet und die
Felder hundekot-frei bleiben; ersteres
aus ästhetischen Gründen, zweiteres
ist, wie allgemein bekannt sein sollte,
sehr schädlich für die Tiere, die das
hundekot-verseuchte
Futtermittel
fressen.
Werden diese Tipps befolgt, steht
einem guten Start in die neue Wander-
und Spaziersaison und demMiteinander
von Hundebesitzern, Bauern und ande-
ren Mitbürgern nichts mehr im Wege!
Entsorgung von Grünschnitt und Holz
Seit heuer gibt es eine neue Regelung bei den Anlieferungsorten
Holz
(unbehandeltes),
Äste
, also alles was geschreddert werden kann – bitte
auf die Deponie hinter dem Hackschnitzellager anliefern
Grasschnitt, Sägemehl, Blumen und Strauchschnitt
(nicht geschreddert)
weiterhin auf die Parte, vermutlich aufgrund des Schnees ab Mitte April möglich.
Gleich geblieben jedoch:
Anlieferung immer freitags und bitte Voranmeldung
im Gemeindeamt, bei Petra Jans, 04876/8210-12 oder
petra.jans@kals.at
Für ein sauberes Kals – bitte in Anspruch nehmen
INFORMATION AUS DER GEMEINDE