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FODN - 56/01/2014
AUS DEM GEMEINDERAT
Im Baurechtsvertrag ist lt. Gemeindevorstandsbeschluss zu
ergänzen, dass die Bauzeiten auf bestimmte Vor- und Nachsai-
sonzeiten einzuschränken sind, eine bauliche Anlage vorzuse-
hen ist, die es ermöglicht, nachträglich Wasserleitungen bzw.
Kabelverbindungen quer zum Tunnel zu verlegen.
Lediglich eine minimale Gestaltung nach Abschluss der Ar-
beiten wird aus finanziellen Gründen angedacht. Als Bauzeit
beschließt der Gemeinderat nicht vor Ostern und bis max. 1.
Juni und als Herbstvariante nach dem 30. Sep. d. J.
Oberpeischlacher Kirchweg
Der Bürgermeister richtet den Dank der Oberpeischlacher
für die Errichtung des Oberpeischlacher Kirchweges aus.
Übernahme von Wegen ins öffentliche Gut,
Wege und Plätze:
Weg in die Unterködnitz, Glorer Schattseite, Taurerfeld,
Grenzberichtigung Dorferbach im Bereich Tennisplatz/
Taurer, Gehsteigausscheidung Lana, Gschlössweg, ein-
stimmiger GR-Beschluss.
Wegausscheidung Unterködnitz:
Vermessungsurkunde
DI Rudolf Neumayr, 4594/2013 mit Plandatum 24.01.2014.
Für die Ausscheidung des Weges werden 1990 m2 aus 11
Teilflächen benötigt lt. Vermessungsurkunde. Es dient zur
Wiederherstellung eines vorhergehenden Zustandes, vor der
Hochwasserkatastrophe 1966, bis zu diesem Zeitpunkt hat
der Weg bestanden. Der Verlauf des Weges hat sich verän-
dert – daher diese Grundanpassung nötig wird.
Wegausscheidung Glorer Schattseite:
Vermessungsurkun-
de DI Rudolf Neumayr, 4593/2013mit Plandatum30.01.2014.
Zum Bestand kommen 376 m² aus der Gp. 3977, derzeit im
Eigentum der Agrargemeinschaft zur Gemeinde Kals am
Großglockner, bei den Flächen Schnell Rupert und Schnei-
der Stefan erfolgt ein flächenmäßig gleicher Grundtausch.
Wegausscheidung Taurerfeld:
Vermessungsurkunde DI
Rudolf Neumayr, 4592/2013 mit Plandatum 24.01.2014.
Die Gemeinde Kals am Großglockner erhält aus Gst. 3701/1
von Johann Rogl, Burg 11, kostenlos die Fläche von 706 m²
(Wegparzelle Gst. 4406) lt. Urkunde.
Grenzberichtigung Dorferbach im Bereich Tennisplatz/
Taurer:
Es wird lt. Planurkunde vom Amt der Tiroler Lan-
desregierung, Abteilung Geoinformation, Vlg-7839/13 eine
Grenzberichtigung durchgeführt.
Die Gemeindeflächen sind an der Teischnitzbach Brücke
betroffen. Flächen geben ab: Agrargemeinschaft 245 m²,
Unterweger Nikolaus 1851 m2, Flächen erhalten: öffentl-
ches Wassergut 1.835 m² u. Johann Rogl 260 m².
Nightliner-Projekt
GR Jenny Schnell berichtet über die Veranstaltung betref-
fend Nightliner-Projekt. Drei Routen sind angedacht, wovon
eine auch ins Iseltal (Matrei/Virgen) führt. Die Kosten für die-
ses Projekt belaufen sich auf € 40.000/Jahr für einen 20 Sitzer-
bus, was sehr hoch erscheint.
Das Projekt wird noch genauer ausgearbeitet. Grundsätz-
lich wurde in dieser Sitzung das Projekt von allen Gemeinden
befürwortet, es sollte für die Nutzer ein kostenloses Angebot
sein und durch die Gemeinden finanziert werden, teilt Jenny
mit.
Gemeinderatssitzung
am 25. März 2014
Gehsteigausscheidung Lana:
Für die Errichtung des Gehsteiges werden von Schneider
Günther 20 m² und von Holaus Angelika 69 m² Flächen be-
nötigt. Für die Erweiterung der Bushaltestelle werden von
Angelika Holaus zusätzlich 31 m² gebraucht.
Somit übergibt die Gemeinde Holaus Angelika Tausch-
fläche von 100 m² aus Gst. 4164/2 und soll die Fläche von
Schneider Günther angekauft werden.
Wegausscheidung Gschlössweg:
Die Agrargemeinschaft Kals am Großglockner übergibt
6.595 m² im Bereich der Wasserfassung und Schibrücke
bzw. Gradonna Brücke, weiters kommen 123 m² von den
Bergbahnen Kals am Großglockner GmbH & Co KG und
102 m² von Heinrich Schultz, 273 m² von Unterweger Ni-
kolaus, von Oberhauser Anton 1.133 m² und von der Ag-
rargemeinschaft Kals am Großglockner 10.011 m² in das
Öffentliche Gut, Wege und Plätze.
Übernahme ins Gemeindeeigentum:
Uferweg und angrenzende Restflächen am Dorferbach
(Bergerweiß Christian und Rogl Simon und weitere)
Wie schon in früheren GR Sitzungen besprochen beschließt
nun der Gemeinderat einstimmig diese Flächen zu den verein-
barten Preisen zu übernehmen.
Aufgrund langer Behördenwege konnte eine grundbücherli-
che Übernahme ins Gemeindeeigentum bis jetzt nicht durch-
geführt werden und soll dies nun geschehen.
Beschlussfassung über die Gewährung
von Baukostenzuschüssen
Der Gemeinderat beschließt Baukostenzuschüsse (40 % für
Private) in einer Höhe von € 729,86 nach Vorschreibung des
Erschließungskostenbeitrages in Höhe von 1.824,65.