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FODN - 56/01/2014
AUS DEM GEMEINDERAT
Beschlussfassung über Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzepts und Auflage des Entwurfes:
(23) im Bereich des Gst. 4408, KG Kals am Großglockner
(Tembler Peter, Großdorf 42)
Änderung des ÖROKs im Bereich des § 5 Abs. 5 des Verord-
nungstextes, wodurch künftig die Gleichzeitigkeit von Beher-
bergungsbetrieben in verschiedenen baulichen Entwicklungs-
bereichen im Bereich von Großdorf zugelassen wird.
Änderung des ÖROKs im Bereich der Grundstücke 3826,
und 38/20, KG Kals a. Gr. (Teilbereich „T6“), wobei die Be-
schreibung der Konzeptfläche angepasst wird, im Bereich der
Grundstücke 3823/1, 3823/2, 3823/4 und .805,, KG Kals a. Gr.
(Bereich „T5“), wobei die Beschreibung der Konzeptfläche
angepasst wird und im Bereich je einer Teilfläche der Grund-
stücke 3823/1 und 445, KG Kals a. Gr., von derzeit teilweise
baulicher Entwicklungsbereich T6 bzw. Freihaltefläche Erho-
lungsraum (FE) oder Freihaltefläche Landschaftsbild (FE) in
künftig baulicher Entwicklungsbereich „T5“.
Der § 5 Abs. 5 des Verordnungstextes lautet künftig folgend:
„Schwerpunkt der wirtschaftlichen Entwicklung ist der
Tourismus. Dafür werden insbesondere im Nahbereich von
Großdorf bauliche Entwicklungsbereiche ausgewiesen. Die
Widmung erfolgt auf die jeweiligen Projekte abgestimmt und
bei nachgewiesenem Bedarf. Die Verträglichkeit des Projekts
zur Gesamtentwicklung der Gemeinde wird im Einzelfall be-
urteilt.“
Beschlussfassung über Änderung des
Flächenwidmungsplanes und Auflage des
Entwurfes (alle Gst. GB 85102 Kals am Gr.)
(100) im Bereich einer Teilfläche des Gst. 3355/6, Holzer
Hannes, Unterpeischlach 44, von dzt. Freiland in künftig
Wohngebiet
Geplant ist eine baurechtliche Bewilligung auf dem Gst.
3355/6. Im Zuge dessen stellte sich heraus, dass das Grund-
stück 3355/6 nicht einheitlich als Wohngebiet gewidmet ist.
Dieser Freilandanteil begründet sich mit dem Verlauf der Ge-
fahrenzone „Wildbach Rot“.
Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig die Ände-
rung des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche
des Gst. 3355/6 KG Kals am Gr. von dzt. Freiland nach § 41
in künftig Wohngebiet nach § 38 Abs. 1, beide TROG 2011,
LGBl. Nr. 56/2011.
(101) im Bereich einer Teilfläche des Gst. 3922, Johann
Berger, Haus Patrick, von dzt. Freiland in künftig Wohn-
gebiet
Geplant ist die Ausweitung der Grundstücke 3919 und 3920
zulasten des Grundstückes 3922. Dadurch soll die Grund-
stücksgrenze begradigt werden. Das Grundstück 3919 wird
um ca. 60,00 m², das Grundstück 3920 um ca. 34,00 m² ver-
größert. Die Bebaubarkeit des künftigen Bauplat-zes wird
durch die Verschiebung der Grundgrenze klar verbessert.
Beschlussfassung über Änderung und Aufla-
ge eines Entwurfs für einen Bebauungsplan:
75) im Bereich einer Teilfläche des Gst. 3355/6, Holzer
Hannes, Unterpeischlach 44
Entsprechend der FWP-Änderung und lt. Entwurf des Raum-
planers mit Festlegung einer Bau-grenzlinie entlang der Ge-
fahrenzonenabgrenzung bzw. der Gebäude. Damit wird ver-
hindert, dass innerhalb der Gefahrenzone „Wildbach Rot“
gebaut werden kann.
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler
Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, die Auflage eines
Entwurfes für einen Bebauungsplan in oben angeführten Be-
reich.
(76) im Bereich einer Teilfläche des Gst. .797, Schnell Josef,
Großdorf 21
Für das Grundstück ist die Errichtung eines Zu- und Umbaus
im Bereich der gegenständlichen Hofstelle geplant. Im Vorfeld
dazu wurde eine Teilfläche des Grundstückes 3947 an den Ei-
gentümer des Grundstückes .797 verkauft. Dabei wurde die
neue Grundgrenze entsprechend der bestehenden Einfriedung
festgelegt. Dadurch verlor das Grundstück .797 die einheitli-
che Bauplatzwidmung. Der Zubau betrifft den Wirtschaftsteil
der Hofstelle und bewegt sich in Norden des Grundstückes
(bestehender Wirtschaftsteil mit einer Erweiterung Richtung
Osten). Damit dieser hergestellt werden kann, wird der Flä-
chenwidmungsplan geändert.
Der höchste Punkt des Gebäudes beträgt derzeit ca. 1.376,60
müMS. Um einen möglichen Dachgeschoßausbau nicht zu be-
hindern, wird dieser höchste Punkt auf 1377,30 gehoben, was
die Möglichkeit zu einer Erhöhung des Firstpunktes um ca. 70
cm ergibt. Dies ist im Orts- und Straßenbild vertretbar, ermög-
licht aber 4 oberirdische Geschoße.
Der Gemeinderat beschließt einen Bebauungsplan im Be-
reich des Grundstückes .797.
Beschlussfassung über Antrag an das Amt der
Tiroler Landesregierung um Fristverlängerung des
örtlichen Raumordnungskonzeptes bis 30.06.2018
und Auftrag an die Architektengemeinschaft
Dipl. Ingre. Griessmann-Scherzer-
Mayr, Herrn DI Wolfgang Mayr
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.12.2013 be-
schlossen den Antrag auf Fristverlängerung der Fortschrei-
bung des örtlichen Raumordnungskonzeptes bis 30.06.2017
zu stellen. Nun schlägt der örtliche Raumplaner DI Wolfgang
Gemeinderatssitzung
am 11. März 2014