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EMEINDE
AUS DER GEMEINDESTUBE
Wichtige Beschlüsse des Gemeinderates
(Auszüge aus den Protokollen)
Sitzung am 13. August 2013
Ansuchen um Wasserdurchleitung auf Gp. 823/1 –
Alois Unterweger
Der Gemeinderat beschließt, dem schriftlichen Ansuchen von
Herrn Alois Unterweger um Zusammenschluss seiner privaten
Nutzwasserleitung im Bereich der „Rottmannkreuzung“,
Wegparzelle Gp. 823/1, zuzustimmen. Die Zustimmung
des Gemeinderates wurde an ausgearbeitete Auflagen und
Bedingungen des Gemeindevorstandes gebunden.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Finanzierung Projekt Wildbach- und Lawinenverbauung
am Zettersfeld
Die WLV, Gebietsbauleitung Osttirol, hat am Zettersfeld, Bereich
Lackenboden, folgende Maßnahmen geplant:
-
290 lfm Weginstandsetzung
-
365 lfm Wegneubau zum Retentionsbecken
-
Errichtung von 180 lfm Viehtriebweg
-
Rekultivierung des best. Retentionsbeckens ca. 3.250 m²
-
Einbau eines Einlaufschachtes mit 150 lfm Versickerungs-
künette (Bereich „Rottmann“)
-
Einbau eines Einlaufschachtes mit 325 lfm Versickerungs-
künette (Bereich Lackenboden)
-
Errichtung von 125 lfm Wasserableitung zur „Rotsteinwand“
-
180 lfm Wegerhöhung („Rotsteinwand“ bis „Lackenboden-
hütte“)
-
Errichtung von zwei Retentionsbecken
Gesamtkosten:
€ 150.000,--
Aufteilung derKosten:
55%Bund, 25%Land, 20%Gemeinden
Lienz, Nußdorf-Debant, Gaimberg und Thurn mit jeweils 5 %.
Der Gemeinderat beschließt, dem Projekt der WLV, Ge-
bietsbauleitung Osttirol, Errichtung von Retentionsmaßnahmen
im Bereich Zettersfeld West, zuzustimmen und die Kosten laut
oben genanntem Finanzierungplan zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Personalangelegenheiten
Der Gemeinderat beschließt in geheimer und schriftlicher
Abstimmung, die befristet ausgeschriebene Stelle der Stützkraft
und Kindergartenhelferin an die Bewerberin Manuela Zeiner aus
Thurn zu vergeben. Frau Manuela Zeiner erhält ein befristetes
Dienstverhältnis mit 40 % der Vollbeschäftigung, d.s. 16 Stunden/
Woche, für das Schuljahr 2013/14. Dienstbeginn: 04.09.2013;
Einstufung: I e, Entlohnungsstufe 1 mit nächster Vorrückung am
01.01.2014.
Sitzung am 22. Oktober 2013
Abgabenart
Hebesätze in Euro (inkl. MWSt.)
Grundsteuer A
500 v .H. d. Messbetrages
Grundsteuer B
500 v. H. d. Messbetrages
Kommunalsteuer
3%
Vergnügungssteuer
25%
Erschließungsbeitrag
5 % des ERF., d.s. € 3,87
Wasseranschluss-
gebühr
€ 2,03/m³ Bemessungsgrundlage
mindestens € 2.205,00
Wasserbenützungs-
gebühr
Zettersfeld € 0,86/m
3
Wasserbezug
Pauschale Zettersfeld € 40,20
Thurn € 0,69/m
3
Wasserbezug
Wasserzählermiete
€ 21,10
Kanalanschluss-
gebühr
€ 5,79/m³ Bemessungsgrundlage
Zettersfeld
Gebäude bis 110 m³ Bemessungs-
grundlage € 3.201,70
Gebäude von 110 bis 280 m³
Bemessungsgrundlage € 4.326,00
Gebäude über 280 m³
Bemessungsgrundlage € 4.326,00
+ € 8,30/m³ über 280 m³
Kanalbenützungs-
gebühr
€ 2,95/m
3
Wasserbezug
Zettersfeld
bis 40 m
2
Bruttogrundrissfläche und
35 m
3
Wasserverbrauch/Jahr und
Anschluss € 113,60
über 40 m
2
Bruttogrundrissfläche und
50 m
3
Wasserverbrauch/Jahr und
Anschluss € 151,20
€ 2,95/m
3
bei mehr als 50 m
3
Wasserverbrauch
Müllabfuhr
Grundgebühr
€ 0,1112/Liter
40 l Sack € 4,45
70 l Sack € 7,78
80 l Container / Entleerung € 8,90
120 l Container / Entleerung € 13,34
240 l Container / Entleerung € 26,69
660 l Container / Entleerung € 73,39
800 l Container / Entleerung € 88,96
Müllabfuhr
weitere Gebühr
€ 0,0390/Liter
40 l Sack € 1,56
70 l Sack € 2,73
80 l Container / Entleerung € 3,12
120 l Container / Entleerung € 4,67
240 l Container / Entleerung € 9,35
660 l Container / Entleerung € 25,71
800 l Container / Entleerung € 31,16
Aktienzeichnung bei der Lienzer Bergbahnen AG
Beschluss des Gemeinderates, bei der Lienzer Bergbahnen AG
eine Aktienzeichnung in Höhe von € 52.999,98 (d.s. 20.229
Stückaktien à € 2,62) durchzuführen.
Die Finanzierung dieser Aktienzeichnung erfolgte durch die
GewährungvonBedarfszuweisungsmittelndesLandesTirol inder
Höhe von € 53.000,--. Mit dieser Aktienzeichnung beteiligt sich
die Gemeinde Thurn am Bauvorhaben der Lienzer Bergbahnen
„Ausbau Speicherteich Lackenboden“, das im heurigen Sommer
durchgeführt worden ist.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Neufestsetzung der Steuern, Gebühren und Abgaben
ab 1. Jänner 2014
Die Gebühren, Steuern und Abgaben werden vom Gemeinderat,
beginnend mit 1. Jänner 2014, wie folgt neu festgesetzt: