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Schlichtungsstelle für Konsumenten
Der Weg zu Gericht ist oft teuer und langwierig, außer-
gerichtliche Lösungen sind also gefragt. Das Bundesminis-
terium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat
daher den Verein für Konsumenteninformation beauftragt,
eine unabhängige Schlichtungsstelle für Verbraucher-
geschäfte aufzubauen. Diese neue Stelle hat bereits seit
Anfang Mai des heurigen Jahres den Testbetrieb
aufgenommen.
In erster Linie wird die Schlichtung per Internet angeboten und abgewickelt. Ist für die Streit-
igkeit eine andere Schlichtungsstelle zuständig (z. B. Schlichtungsstelle der E-Control,
Telekom-Schlichtung bei der RTR usw.), so werden die Verbraucher dorthin weitergeleitet.
So wie bei sonstigen Schlichtungsstellen gilt auch für die neue Schlichtungsstelle der Grund-
satz: Bevor diese für Sie aktiv wird, müssen Sie bereits versucht haben, Ihr Problem mit
Ihrem Vertragspartner zu regeln. Haben Sie wegen eines Produktes oder einer Dienstleis-
tung Streit mit einem Unternehmen, müssen Sie sich also zunächst selbst um Einigung be-
mühen. Wenn Sie glauben, dass Sie das alleine nicht schaffen, können Sie sich dabei von
einer Verbraucherorganisation unterstützen lassen. Erst wenn diese Bemühungen erfolglos
geblieben sind, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Verbraucher wie Un-
ternehmer können sich durch Rechtsanwälte/Innen oder eine Verbraucher- bzw. Un-
ternehmerorganisation vertreten lassen.
Die Beschwerde ist bei der Schlichtungsstelle (
www.verbraucherschlichtung.at
) per
Online-Formular einzubringen. Haben Sie keinen Internetzugang, so können Sie eine Ver-
braucherorganisation oder die Arbeiterkammer bitten, Ihren Schlichtungsantrag dort
einzubringen. Dabei müssen Sie den Sachverhalt kurz darstellen, Unterlagen beifügen (z. B.
Kaufbeleg bzw. Kaufvertrag, Belege über geleistete Zahlungen, bisherige Korrespondenz
mit dem Unternehmen usw.) und einen Vorschlag machen, wie der Konflikt aus Ihrer Sicht
zu lösen ist. Ist jedoch zur Streitsache bereits ein Gerichtsverfahren anhängig, so kann ein
außergerichtlicher Schlichtungsversuch über diese Schlichtungsstelle nicht mehr unternom-
men werden.
Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für Unternehmer und Konsumenten freiwillig.
Akzeptiert das Unternehmen Ihren Lösungsvorschlag oder macht es einen Gegenvorschlag,
den Sie akzeptieren, so ist die Schlichtung erfolgreich abgeschlossen. Kommt es zu keiner
Einigung, aber der Lösungsvorschlag und der Gegenvorschlag klaffen nicht allzu weit au-
seinander, so wird versucht, ein für beide Seiten annehmbares Ergebnis zu finden. Gelingt
auch das nicht, wird der Fall schließlich einer unabhängigen Schlichterin, einer ehemaligen
Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, als Einzelschlichterin vorgelegt. Diese macht dann
einen Schlichtungsvorschlag. Wird dieser von beiden Seiten akzeptiert, dient er sodann als
Grundlage für eine vertragliche Einigung.
Die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte kann vorerst kostenfrei von allen Kon-
sumenten/Innen in Anspruch genommen werden.
Alfons Monitzer
Der Amtslei ter informier t
Ihr Berater in allen Versicherungsfragen:
Bezirksvertreter Markus Lukasser
Tel. 0676-82828172