Seite 19 - Gemeindezeitungen

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AUS DEM GEMEINDERAT
Beratung Grundverkehr mit Land Tirol – Gewerbegebiet SÜD:
Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet Bgm.-Stv. Ing. Bernhard Zanon dem Ge-
meinderat, dass dem Land Tirol bekanntlich eine Baurechtseinräumung mit einem
jährlichen Baurechtszins und zusätzlich eine jährliche Ausgleichszahlung für entgan-
gene Kommunalsteuereinnahmen, ev. als Anteil an den eingehobenen Strafgeldern
bei dieser Kontrollstelle, angeboten wurde. Sollte jedoch nunmehr aufgrund einer Zu-
sage des Wasserbauamtes über die Abtretung geringfügiger Flächen im Bereich des
Drauufers ein Umkehr- bzw. Wendeplatz am Ende des Gewerbegebietes errichtet
werden können und somit wesentlich mehr Gewerbefläche der Gemeinde wieder zur
Verfügung stehen, ist der Ausschuss zur Auffassung gelangt, auf das vorliegende An-
gebot einer Baurechtsvergabe mit einem jährlichen Baurechtszins zu beharren, wobei
der angebotene Baurechtszins der Höhe nach, noch verhandelbar sein soll.
Der Gemeinderat legt nach einiger Beratung einhellig fest, grundsätzlich auf eine
Baurechtsvergabe mit einem jährlichen Baurechtszins zu beharren, wobei die Mitglie-
der des Gemeindevorstandes Verhandlungen mit der Bezirkshauptmannschaft Lienz
bzw. dem Land Tirol führen können, die letztendliche Entscheidung hierzu jedoch
dem Gemeinderat vorbehalten ist.
Vorstellung Bürgerrat-Prozess im Zuge der Agenda Leisach
durch Frau Mag. Amort:
Über Ersuchen erläutert Mag. Marion Amort dem Gemeinderat das Bürgerbeteili-
gungsmodel „Bürger/Innen-Rat“ anhand einer Flipchart-Präsentation:
Der Bürgerrat ist ein neuartiges Bürgerbeteiligungsverfahren, welches eine rasche
Einbindung von „ganz normalen“ Menschen ermöglicht, da es mit dem Zufallsaus-
wahl arbeitet. Es eignet sich besonders für die Erarbeitung von Entscheidungsgrundla-
gen bei konkreten Projekten wie eben die Dorfkerngestaltung in Leisach mit den
Objekten Hanserhof, Gemeindehaus und Widum sowie dem Dorfplatz. Positive Bei-
spiele gibt es bereits einige, so wird dieses Verfahren bereits seit Jahren vom Land
Vorarlberg stark forciert. Auch das Land Tirol unterstützt die Durchführung dieser Me-
thode, so etwa in den Gemeinden Steinberg am Rofan und in St. Ullrich am Pillersee.
Zum Ablauf dieses Bürgerbeteiligungsprozesses ist anzuführen, dass sich eine
Gruppe von 12 bis 16 Personen im Alter zwischen 16 und 75 Jahren der Gemeinde
Leisach, nach einem Zufallsprinzip ausgewählt, einmalig für eineinhalb Tage (ev. Frei-
tagnachmittag und Samstag) treffen und dabei zu einer konkreten Aufgaben- bzw.
Fragenstellung eine gemeinsame Erklärung abgeben muss. An den beiden Tagen be-
gleiten zwei speziell ausgebildete Moderatoren die Gruppe und sorgen für lösungs-
orientierte und ausgewogene Gespräche.
Als nächster Schritt ist ca. eine bis zwei Wochen später ein „Bürger-Cafe“ abzuhal-
ten, wobei sodann dort die Bürgerräte die wichtigsten Ergebnisse in Form einer „Er-
klärung“ öffentlich präsentieren. An dieser Veranstaltung können selbstverständlich
alle interessierte Gemeindebürger/Innen teilnehmen um die Resultate zu diskutieren
und zu ergänzen. Der Bürgerrat löst sich mit der „Übergabe“ der Ergebnisse auf. In
einem anschließenden Workshop werden die Ergebnisse mit ausgewählten Entschei-
dungsträgern reflektiert.
Für das Einberufen eines Bürgerrates sprechen folgende Argumente:
• Zeitlich kompaktere Bearbeitung des Projektes Gemeindehaus/Hanserhof, Zukunft
des Zentrums.
• Noch demokratischere Ergebnisse durch Zufallsauswahl (man „erwischt“ Men-
schen, die sich sonst nicht / nur zögerlich beteiligt hätten).
• Fundierte, konzentrierte Auseinandersetzung mit dem konkreten Projekt.