Seite 11 - Gemeindezeitungen

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Personal der GemeInde VIrGen
Virgen
Aktiv
Berichte der Gemeindeverwaltung
I
11
Beteiligung
an der Wasserkraft
Obere Isel GmbH
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung
am 15. Mai 2013 einstimmig beschlos-
sen, dass sich die Gemeinde Virgen als
Gesellschafterin an der Wasserkraft
Obere Isel GmbH mit einer Stammein-
lage im Nominale von 50.000 €, das
sind 25 % des Stammkapitals, beteiligt.
Gleichzeitig wurde mit der Gemeinde
Prägraten a. Gr., der INFRA Projekt
Development GmbH und der Wasser-
kraft Obere Isel GmbH eine Rahmen-
vereinbarung für die Aufteilung und
Übernahme der Gesellschaftsanteile an
der Projektgesellschaft Wasserkraft
Obere Isel GmbH abgeschlossen.
Nachstehend die wesentlichen Inhalte
des Gesellschaftsvertrages und der Rah-
menvereinbarung:
Gesellschaftsvertrag
• Stammkapital: 200.000 €
• Gegenstand: Planung, Errichtung und
Betrieb eines Wasserkraftwerkes
• Drei Geschäftsführer in der Projekt-
phase (zwei GF von Gemeinden, ein
GF von INFRA)
• Keine Nachschusspflicht
• Freie Verfügung über Anteile, aber
Aufgriffsrechte
• Generalversammlungsbeschlüsse
(>50%) erforderlich für:
• Erwerb, Veräußerung und Belastung
von Liegenschaften
• Kredite und Haftungsübernahmen
• Beteiligungen
• Bestimmte Verträge (Arbeitsverträge,
Dauerschuldverhältnisse > 25.000 €/
Jahr)
• Budget und Budgetüberschreitun-
gen
• Baubeschluss
• Geschäftsführerbestellung
• Generalversammlungsbeschlüsse
(> 80%), erforderlich für:
• Gesellschaftsvertragsänderungen
• Auflösung der Gesellschaft
• Verwendung/Nicht-Ausschüttung
des Jahresgewinns
Rahmenvereinbarung
• Geschäftsführung:
• zwei GF von Gemeinden, ein GF
von INFRA – bis Inbetriebnahme
(ohne Honorierung)
• Projektentwicklung:
• Gemeinsam durch Gesellschafter
• INFRA übertrug Vorarbeiten an
WKOI, erbringt weiterhin Projekt-
steuerungs- und Projektentwick-
lungsleistungen
• Finanzierung:
• Kapitalaufbringung mittels Gesell-
schafterdarlehen
• Höhe der Gesellschafterdarlehen
beschließt Generalversammlung
• INFRA finanziert bis zum 31. De-
zember 2013 für die Gemeinden
• Keine Rückzahlung, wenn keine
Projektgenehmigung
• Rückzahlungspflicht im Falle einer
rechtskräftigen Projektgenehmigung
oder Anteilsabtretung sechs Monate
nach Genehmigung (200.000 € =
1 % Anteil)
• Anteilsverkäufe an Energieversorger
geplant
Das Finanzierungsrisiko der Gemeinde
ist auf die Stammeinlage von 50.000 €
beschränkt.
Gleichbehandlung – Einkommensun-
terschiede Frauen – Männer
Die Gemeinde beschäftigt derzeit 19
Dienstnehmerinnen und 11 Dienstneh-
mer. Die Einstufungen und Entlohnungen
der Bediensten der Gemeinde erfolgen auf
Grund der Aufgabenbereiche. Der Unter-
schied beim Einkommen bei weiblichen
und männlichen DienstnehmerInnen er-
gibt sich insbesondere auch auf Grund des
jeweiligen Beschäftigungsausmaßes.
Personal
durchschnittliches
gesamt
vollzeit
teilzeit
geringfügig
Beschäftigungsausmaß
Dienstnehmer weiblich
19
0
17
2
50,50
Dienstnehmer männlich
11
8
1
2
82,39
30
8
18
4