Seite 14 - Gemeindezeitungen

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AUS DEM GEMEINDERAT
Wasserversorgunganlage Oberburgfrieden, Antrag auf Änderung des
Wasserbenutzungsberechtigten:
In dieser Angelegenheit berichtet der Bürgermeister dem Gemeinderat, dass der zu-
ständige Sachbearbeiter in der Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht des Lan-
des Tirol, Dr. Wolfgang Hirn, nach einer vom wasserwirtschaftlichen
Sachverständigen Mitte des Jahres durchgeführten Überprüfung der Wasserversor-
gungsanlage Oberburgfrieden folgendes schriftlich zur Kenntnis gebracht hat: laut
den Eintragungen im Wasserbuch des Bezirkes Lienz ist die Gemeinde Leisach die
Wasserberechtigte der Wasserversorgungsanlage Oberburgfrieden und nicht, wie
mündlich vermittelt wurde, eine „Wassergenossenschaft Oberburgfrieden“. Diese
Wasserversorgungsanlage ist auch im Alleineigentum der Gemeinde Leisach und hat
diese daher die behördlichen Auflagen zu erfüllen und die jährlichen Wasserprobe-
nentnahmen sowie Auswertungen durchführen zu lassen. Nach Gesprächen mit den
betroffenen Wassernutzern, unter anderem auch mit Johann Oberforcher, ist Ende
Sept. 2012 ein Ansuchen auf Genehmigung einer Änderung des Wasserbenutzungs-
berechtigten für die Wasserversorgungsanlage Oberburgfrieden eingelangt. Weiters
teilt er dem Gemeinderat mit, dass bekanntlich in den letzten Jahren die Leisacher
Wasserversorgungsanlagen mit einem erheblichen Aufwand ausgebaut und saniert
wurden. Auch in Burgfrieden hat die Gemeinde mit erheblichem Aufwand
Sanierungsarbeiten an der Wasserversorgungsanlage durchgeführt und die Wasser-
versorgung von der Wasserwerksgenossenschaft Burgfrieden, aufgrund deren
Ersuchen, übernommen. Zu betonen ist noch, dass nach den gesetzlichen
Bestimmungen der Bürgermeister für eine einwandfreie Trinkwasserversorgung in der
Gemeinde zuständig ist bzw. dafür zu sorgen hat.
Nach einer längeren Debatte beschließt der Gemeinderat über Antrag des Gemeinde-
rates Alois Müller einhellig, diese Angelegenheit zur Behandlung und Besprechung
mit den Antragstellern (Johann Oberforcher, Maria Walder und Rudolf Müller) dem
Bauausschuss zuzuteilen.
Antrag auf Fristverlängerung zur Fortschreibung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Leisach:
Da bekanntlich das Örtliche Raumordnungskonzept der Gemeinde Leisach fortzu-
schreiben bzw. zu überarbeiten ist, berichtet der Bauausschussobmann dem Gemein-
rat, dass hierzu bereits einige Schritte in die Wege geleitet wurden. Zudem sollte
nunmehr die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung, die sich im Zuge des lokalen
Agenda- Prozesses ergibt, genutzt werden. Um jedoch weiterhin notwendige Flächen-
umwidmungen vornehmen zu können, derzeit verhindert dies eine auferlegte Sperre
des Landes Tirol, ist die Einbringung eines Antrages auf Fristverlängerung erforder-
lich. Der Raumplaner der Gemeinde Leisach, Dr. Thomas Kranebitter, hat hierzu be-
reits eine positive Stellungnahme abgegeben und beschließt der Gemeinderat über
Antrag des Bauausschusses nunmehr, einen Antrag auf Fristverlängerung von drei
Jahren zur Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde
Leisach beim Land Tirol einzubringen.
Grundverkehrsgeschäfte der Gemeinde:
Bgm.-Stv. Ing. Bernhard Zanon teilt dem Gemeinderat mit, dass für alle zukünftige
Grundverkehrsgeschäfte der Gemeinde (für den Bereich der Gewerbeflächen) eine
grundsätzliche Regelung zu treffen ist. Da bekanntlich alle Gewerbeflächen nur
begrenzt zur Verfügung stehen, würden sich folgende Möglichkeiten ergeben:
• Einräumung eines Baurechtes (ev. für 50 Jahre), der Nutzer zahlt an die Gemeinde
einen jährlichen Baurechtszins. Was nach Ablauf des Baurechtes mit den errichte-
ten Baulichkeiten passieren soll, ist vertraglich zu fixieren.