Seite 10 - Gemeindezeitungen

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BLICK
Ein
Die örtliche Raumordnung dient der ge-
ordneten räumlichen Entwicklung der Ge-
meinde. Sie hat im Einklang mit den Raum-
ordnungsprogrammen und, soweit solche
nicht bestehen, unter Bedachtnahme auf
die Ziele und Grundsätze der überörtlichen
Raumordnung zu erfolgen. Weiters ist auf
die örtlichen Raumordnungsinteressen der
Nachbargemeinden, insbesondere im Be-
reich der gemeinsamen Grenzen, Bedacht
zu nehmen.
Die Gemeinde hat spätestens bis zum Ab-
lauf des zehnten Jahres nach dem Inkraft-
treten des örtlichen Raumordnungskonzep-
tes bzw. der Fortschreibung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes dessen (weitere)
Fortschreibung zu beschließen und der
Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen
Genehmigung vorzulegen.
Das örtliche Raumordnungskonzept der
Marktgemeinde Sillian trat im Oktober 2002
in Kraft, lief im Oktober 2012 aus und gilt
aufgrund einer zweijährigen Fristverlänge-
rung bis Oktober 2014.
Mit der Bearbeitung des Raumordnungs-
konzeptes wurde die Architektengemein-
schaft Griessmann-Scherzer-Mayr beauf-
tragt. Seitens der Gemeinde Sillian wurden
sämtliche Vorarbeiten abgeschlossen und
geplante Umwidmungswünsche seitens
der Bevölkerung berücksichtigt, sodass
abschließend in einer öffentlichen Gemein-
deversammlung die endgültige Neufassung
vorgestellt werden kann.
In weiterer Folge sind die notwendigen
Gemeinderatsbeschlüsse zu fassen und
schließlich sämtliche Unterlagen beim Land
Tirol zur aufsichtsbehördlichen Genehmi-
gung einzureichen.
Diesbezüglich ist es notwendig, dass die
vollständigen Unterlagen seitens der Archi-
tektengemeinschaft zeitgerecht vorgelegt
werden. Sollte dies nicht gelingen, gilt ab
November 2014 bis zum In-Kraft-Treten
des fortgeschriebenen Raumordnungskon-
zeptes ein Widmungsstopp.
E.S.
Örtliches Raumordnungskonzept der Marktgemeinde Sillian
Baugeschehen