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05/2013
Von den zuständigen Veterinärbehörden wurden auch für
dieses Jahr verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung
von Tierseuchen und als Vorbeugemaßnahmen Kontrollen
angeordnet und Impfaktionen angeboten.
Räudebekämpfung bei Schafen und Ziegen
Die Schaf- und Ziegenräude ist eine Milbenerkrankung der
Schafe und Ziegen, die mit erheblichen wirtschaftlichen Ver-
lusten für die Tierhalter einhergeht. Die Bezirksverwaltungs-
behörde ordnet daher zur wirksamen Bekämpfung der Räude
im Jahr 2013 Folgendes an:

Sämtliche Schafe und Ziegen des Bezirkes Lienz die auf
Almen oder Weiden aufgetrieben werden und Schafe und Zie-
gen, die zum Zwecke der Alpung oder Weidung aus umliegen-
den Bezirken kommen, müssen im Frühjahr 2013 einer
Räudebehandlung unterzogen werden.

Die Räudebehandlung erfolgt in Form einer Badung in hie-
zu eigens errichteten Räudebädern unter Aufsicht eines Bade-
meisters mit dem Badezusatz Sebacil EC 50%, das aus
öffentlichen Mitteln zur Verfügung gestellt wird.
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Als Alternative kann die Räudebehandlung mittels Injek-
tion eines Räudemittels durch den Tierarzt erfolgen. Die
Kosten für diese Behandlung sind zur Gänze vom Tierbesitzer
zu tragen. Die tierärztliche Bestätigung ist für Kontrollzweck
aufzubewahren.

Die Räudebehandlungen in den Räudebädern stehen aus-
nahmslos unter der Aufsicht des Bademeisters der jeweiligen
Gemeinde.
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Im Zuge der Schaf- und Ziegenbehandlung ist die Kenn-
zeichnung aller Schafe und Ziegen gemäß Tierkennzeich-
nungs- und Registrierungsverordnung 2009 zu überprüfen.
Die Räude gebadeten Tiere dürfen frühestens 35 Tage nach
einer Badung mit Sebacil EC 50% zum Zwecke der Fleischge-
winnung geschlachtet werden (Wartezeit!). Bei einer tierärzt-
lichen Behandlung ist die vom Tierarzt angegebene Wartezeit
einzuhalten! Bei Tieren, von denen Milch für den mensch-
lichen Verzehr gewonnen wird (Schafmilch-, Ziegenmilchbe-
triebe) darf Sebacil nicht angewendet werden.
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Von den Tierärzten und Bademeistern sind über die Anzahl
der behandelten Tiere, vorhandene Restmengen an Räudemit-
tel, sowie über besondere Vorkommnisse Aufzeichnungen zu
führen und der Bezirkshauptmannschaft Lienz (Amtstierarzt)
nach Abschluss der Frühjahrsbadung in Kopie bis spätestens
15. Juni 2013 vorzulegen. Aufzeichnungen über die erfolgte
Räudebehandlung sind beim Auftrieb von den Schafhaltern
oder deren Beauftragten zu Kontrollzwecken mitzuführen und
auf Aufforderung den Kontrollorganen vorzuweisen.
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Die Badezeiten sind mit den Bademeistern in der Zeit von
Anfang April 2013 bis zum Abschluss des Auftriebes ca.
Anfang Juni 2013 zu vereinbaren und in der Gemeinde in orts-
üblicher Weise kundzumachen. Die festgelegten Badetermine
sind der Bezirkshauptmannschaft Lienz rechtzeitig vorzule-
gen.
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Sowohl Alp- und Weidebesitzer als auch Hirten sind ver-
pflichtet, unbehandelte Schafe und Ziegen vom Weidebetrieb
fernzuhalten. Tritt trotz dieser Maßnahmen dennoch bei einem
Tier Räude auf, so ist gemäß § 17 des Tierseuchengesetzes
Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Bürger-
meister zu erstatten.

Übertretungen der Bestimmungen laut dieser Kundma-
chung werden nach dem Tierseuchengesetz geahndet.
Moderhinke
Zur Bekämpfung der Moderhinke wird wieder auf die Emp-
fehlung des Amtstierarztes verwiesen:
1. Schafherde auf Lahmheit der Tiere untersuchen.
2. Kranke Tiere absondern, behandeln (Klauenschnitt, Desin-
fektion, tierärztliche Behandlung) und erst nach völliger
Gesundung wieder zur Herde lassen.
3. Für möglichst trockenen und leicht zu reinigenden Stallbo-
den sorgen; bei Weidegang enge Koppelhaltung vermeiden.
4. Über die Möglichkeit der Schutzimpfung gibt der behan-
delnde Tierarzt Auskunft.
Alpweidegang:
Almbesitzer können vom Besitzer krankheitsverdächtiger
Schafe eine Bescheinigung über die erfolgte Behandlung ver-
langen. Wer kranke oder krankheitsverdächtige Tiere auf-
treibt, haftet für Schäden, wenn gesunde Tiere angesteckt
werden. Außerdem kann nach Anzeige bei der Behörde der
Abtrieb kranker Tiere angeordnet und fallweise auch ein Straf-
verfahren eingeleitet werden.
Vor der
Herbsteinstallung
müssen verseuchte Schafställe
saniert werden.
CAE Bekämpfung bei den Ziegen
Für die Organisation der Durchführung der CAE-Bekämpfung
in Sinne der Richtlinien der Landesveterinärbehörde ist der
Amtstierarzt der Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.
Diese Richtlinien liegen im Gemeindeamt auf und sind an
der Amtstafel angeschlagen.
Wegen des großen Umfanges dieser Richtlinien und der eher
geringen Zahl an Ziegenhaltern wir auf den Abdruck in der
ACHSE verzichtet.
Alle Tierhalter werden auch von der Gemeinde aufgefordert,
die vorstehenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen, die
Bekämpfungshinweise zu beachten und danach zu handeln.
Für weitere Informationen stehen der Amtstierarzt bei der BH-
Lienz oder der zuständige Haustierarzt zur Verfügung.
Der Bürgermeister
Amtliche Verlautbarungen
Frühling
Frühling ist warmer Wind
Ist ein Spaziergang im Wald
Sind grüne Blätter, die glänzen
Sind Wiesen voller weiß violetter Krokusse
Frühling, du bist endlich da.
Frühling ist Tulpen und Narzissen
Ist Goldregen und Kirschblüten
Ist Tau auf den Wiesen
Sind Sonnenstrahlen, die die kalte Seele erwärmen
Frühling bleib noch ein bisschen hier.
Gerda Kurz