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Uwe Scheuch:
MEISTER PETZ
ALS „EXOT“
UNSERER WÄLDER
In den letzten Jahren ist die Anzahl exo-
tischer Tiere in unseren Haushalten nahezu
explodiert. Auch im Bereich der Jagd bzw.
des Naturschutzes ist diese Thematik aktu-
ell. Es finden sich nämlich auch unter den
Wildtieren in unseren Wäldern vermehrt
Wildarten, die aufgrund der sich - vor allem
durch menschliche Eingriffe - verändernden
Lebensbedingungen in den letzten Jahren bei
uns heimisch geworden sind bzw. dies einmal
waren und nun wieder zurückkehren.
„In diesem Zusammenhang können bei-
spielsweise der Fischotter, die Wildkatze,
der Marderhund und der Waschbär genannt
werden. Insbesondere soll aber auf die so-
genannten großen Beutegreifer Luchs, Bär
und Wolf eingegangen werden“, erklärt
Jagd- und Naturschutzreferent LHStv. Uwe
Scheuch. Auf leisen Sohlen kommen sie zu-
rück, haben einen hohen Raumanspruch,
sind, was die von menschlicher Hand
geprägte Kulturlandschaft betrifft, sehr
anpassungsfähig und ab und zu gelingt es
einem Jäger, ein Exemplar von ihnen zu
Gesicht zu bekommen.
„So wie diese Großraubtiere, die unbestrit-
ten nicht gerade einfache Zeitgenossen
sind, bei uns häufiger werden, vermehren
sich auch die damit zusammenhängenden
Konfliktsituationen. Die Rückkehr die-
ser Wildtiere stellt unsere Gesellschaft vor
eine neue Aufgabe, denn der Umgang mit
ihnen muss erst wieder erlernt werden“, so
der Jagd- und Naturschutzreferent. Eine
konsequente Bejagung der genannten
Großraubtiere ist durch Gesetze und
internationale Artenschutzverträge
heute nicht mehr durchführbar, was
natürlich aus Gründen der Arterhal-
tung auch geboten ist.
Das Zusammenleben mit Luchs, Bär und
Wolf ist aber eine neue Herausforderung ei-
nerseits für die Land- und Forstwirtschaft,
andererseits für die Jagd sowie natürlich
auch für die lokale Bevölkerung im Allge-
meinen. Negativ-Vorfälle wie beispielsweise
Schafrisse durch einen Braunbären erleich-
tern die Situation nicht und führen ver-
ständlicherweise dazu, dass das Schutzerfor-
dernis der in Rede stehenden Großraubtiere
von der Bevölkerung in Frage gestellt wird.
Doch auch die Wiederholung eines Falles
wie den illegalen Bärenabschuss in der
Causa „Roznik“ gilt es zu vermeiden. Beim
Braunbären, aber auch beim Luchs und Wolf
handelt es sich in Kärnten um geschonte,
aber dem Kärntner Jagdgesetz unterlie-
gende Wildarten. Um einen langfristigen
Schutz dieser Tierarten sicherzustellen
(welcher überdies auch infolge EU-recht-
licher Vorgaben gefordert ist), beteiligt
sich das Land Kärnten sowohl von Seiten
des Naturschutzes als auch der Jagd an
Management-Projekten, die sich mit die-
sen großen Beutegreifern beschäftigen und
sich deren möglichst konfliktarme Art- und
Lebensraumerhaltung zur Aufgabe gemacht
haben.
„Damit die großen Beutegreifer langfristig
überleben können, ist jedenfalls die Akzep-
tanz der Menschen erforderlich. Umfassende
sachliche Aufklärungsmaßnahmen im Be-
reich der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit
der Jägerschaft und des Landes Kärnten sol-
len die Rahmenbedingungen für ein anzu-
strebendes konfliktfreies Miteinander schaf-
fen und dazu führen, dass vorherrschende
Ängste und Vorurteile der Menschen, von
einem Bewusstsein für die Bedeutung und
der Akzeptanz dieser Arten abgelöst wer-
den“, so Scheuch abschließend.
„Um einen langfristigen Schutz der Großraubtiere sicherzustellen, beteiligt sich das Land Kärnten
sowohl von Seiten des Naturschutzes als auch der Jagd an Management-Projekten, die sich mit diesen
großen Beutegreifern beschäftigen“, so Jagdreferent LHStv. Uwe Scheuch.
Wie heißt der Bär
in der Fabel?
Senden Sie die Antworten per Post an:
Amt der Kärntner Landesregierung,
Büro LHStv. Uwe Scheuch, Arnulfplatz 1,
9020 Klagenfurt
oder per Mail an:
uwe.scheuch@ktn.gv.at
Einsendeschluss ist der 1. September 2010.
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