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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
23. DEZEMBER 2008
CHRONIK
Einstimmig beschloss die
Kärntner Landesregierung am
Dienstag die ersten Maßnahmen,
die im Kärntengipfel gegen die
Konjunkturflaute festgelegt wur-
den. „Wir haben Nägel mit Köp-
fen gemacht, um der Konjunk-
turkrise die Stirn zu bieten“, be-
stätigte Gewerbereferent LR Dr.
Josef Martinz, der den Antrag für
die beschlossenen Gewerbeförde-
rungsmaßnahmen vorgelegt hat-
te. „Wir müssen jetzt die Arbeits-
plätze absichern und unsere Be-
triebe stärken. Damit können wir
im Kampf um jeden Arbeitsplatz
für unsere Betriebe einen Schutz-
schirm aufspannen.“
Der für die Sicherheit und Liqui-
dität der Kärntner Kleinbetriebe
wichtigste Punkt des Paketes ist
die Zinsstützung für Investiti-
onskredite. „Das Gewerbereferat
übernimmt 50 Prozent der Zinsen,
wenn Betriebe Kredite für Inve-
stitionen brauchen. Damit lösen
wir in Kärnten eine Investitions-
lawine in Höhe von mindestens
15 Mio. Euro aus“, rechnete Mar-
tinz hoch. Für viele Unternehmer
wirft die Wirtschaftskrise auch
viele Fragen auf. Daher wurde als
Unterstützung für operative oder
strategische Maßnahmen der Be-
ratungsscheck in Höhe von 1.500
Euro pro Betrieb beschlossen. Die
Beratungsoffensive gilt auch für
die exportorientierten Unterneh-
men in Kärnten und wird in Koo-
peration mit der Wirtschaftskam-
mer abgewickelt. „Die kleinen
Betriebe sollen so behandelt wer-
den wie die großen Unternehmen.
Es darf keine Benachteiligung ge-
ben“, erklärte Martinz.
Die förderbaren Kosten wurden
daher von 20 Prozent auf 25 Pro-
zent angehoben. Mit der ebenso
beschlossenen Arbeitsplatzprämie
wurde zudem ein wichtiger Schritt
getan. „Die Arbeitsplatzprämie
wurde von 2.000 auf 4.000 Euro
für einen geschaffenen Arbeits-
platz angehoben“, so Martinz.
„Die Kärntner Gastronomen
sind noch vor kurzem falsch über
das Nichtraucherschutzgesetz
informiert worden. Der Haupt-
raum, der laut Gesetz, der Nicht-
raucher-Raum sein muss, muss
nicht der umsatzstärkere Raum
sein“, stellte VP-Nationalratsab-
geordneter Gabriel Obernosterer
in einer Presseaussendung klar.
Der Politiker, der auch als Gas-
tronom tätig ist, muss es wissen,
war er doch maßgeblich an der
Ausarbeitung des Gesetzes be-
teiligt.
Im „§ 13 A, Absatz 2“ sei das
klar definiert. „Das heißt, im
Thekenraum kann weiterhin ge-
raucht werden, wenn das Gast-
haus über einen weiteren Raum
verfügt, der mehr Sitzplätze
hat als der Thekenraum“, klärt
Obernosterer auf.
Beispiele dafür gebe es genug.
So verfügen sehr viele Gasthäu-
ser in Kärnten über eine Gaststu-
be und einen extra Speiseraum,
der auch mehr Sitzplätze hat.
„Dieser Speiseraum muss künf-
tig für Nichtraucher reserviert
sein“, so Obernosterer. Mit dem
neuen Nichtraucherschutz-Ge-
setz habe man eine Lösung ge-
funden, mit der alle – vor allem
aber die Wirte – gut weiter leben
könnten.
Das neue Gesetz sieht bei Lo-
kalen mit mehr als 80 Quadrat-
metern, abgetrennte Raucher-
und Nichtraucherzonen vor. Der
Nichtraucher-Bereich muss 50
% der gesamten Betriebsfläche
in Anspruch nehmen. Gaststät-
ten, deren Betriebsfläche kleiner
als 50 Quadratmeter ist, können
Raucherlokale bleiben.
Ist bei Lokalen zwischen 50
und 80 Quadratmetern keine
Teilung in Raucher- und Nicht-
raucher möglich, entscheidet der
Wirt selbst. In Kaffeehäusern,
Beiseln, Discos oder anderen
Veranstaltungsbereichen wäre
ein generelles Rauchverbot an
die Existenzen gegangen.
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Entwarnung für Gastronomie
in der Raucherfrage
Zum Nichtraucherschutzgesetz, das mit dem neuen Jahr in Kraft tritt, gibt es viele
falsche Behauptungen. Nationalrat Gabriel Obernosterer sorgte vor kurzem in einer
Presseaussendung für Aufklärung. Darin betont der Lesachtaler, dass der Hauptraum
nicht auch der umsatzstärkere Raum sein muss.
Mit dem neuen Jahr kommt auch das neue Rauchergesetz.
Schutzschirm für
Kärntner Betriebe
Am Dienstag, 16. Dezember, beschloss die Kärntner
Landesregierung ein erstes Umsetzungspaket für die
heimischen Unternehmen.