Seite 13 - VO 2008 04

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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
25. JÄNNER 2008
CHRONIK
50008
Wir betreuen Ihr Kind in Kleinst-
gruppen (je nach Fach zwischen 2
bis 5 Schüler) unter dem Motto
AUF-HOLEN, AUFFRISCHEN und
AUFBAUEN!
Von der VOLKSSCHULE
bis zur MATURA - wir sind für alle
Schüler da!
Intensivkurse in den Ferien!!
ZEHNERBLÖCKE gültig für alle
Fächer bis Ende des Schuljahres
+ 1 Einheit à 90 Min. g r a t i s !!!
Kids Club/Bambini Club:
Kinder
zw. 3 - 9 Jahren erlernen spielerisch
Englisch oder Italienisch.
Sprachausbildung für Gastronomie/
Hotellerie und Geschäfte:
In konkreten Rollenspielen werden
Alltagssituationen in Restaurants,
Hotels, Geschäften, Boutiquen nach-
gestellt. Das Erlernte wird gleich
praktisch umgesetzt.
Kommunikationskurse + Sprach-
training für Privatpersonen:
unser Ziel ist es, Ihnen Spaß am
Sprechen zu vermitteln.
Sprachkurse für Firmen:
die Kurse
werden auf Ihre Branche abge-
stimmt (flexible Kurszeiten)
Deutschkurse für unsere Gäste aus
dem Ausland:
Anfänger und Fort-
geschrittene
Übersetzungshilfe + Dolmetscher-
dienste
Erfahren Sie noch mehr
LERNSTUDIO LIENZ Gerd Prantner
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Das LERNSTUDIO LIENZ bietet Ihnen schulbegleitenden Unterricht
bzw. Nachhilfe für Ihre Kinder aber auch Fortbildung für Erwachsene:
Tourismuskolleg
INNSBRUCK
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A-6020 Innsbruck
- Kurzstudium über vier
Semester
- EU-anerkannter
Studienabschluss als Dipl.-
Touristikkaufmann/frau
- Anrechnungen an der
Fachhochschule Innsbruck
und an der UMIT
- Internationale Ausrichtung
mit den Schwerpunkten
Management und Sprachen
- Praxisausbildung in Food and
Beverage
- Praxisnähe durch Exkursionen
und Studium vor Ort
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durch ein Netzwerk von
Absolventen und Lektoren
aus der Praxis
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Kosten und allfällige Möglichkei-
ten der Unterstützung bei der Fi-
nanzierung bzw. der Übernahme
der Ausbildungskosten informieren
die Ausbildungsgträger.
DAUER DER VERANSTALTUNGEN
Das Spektrum an Weiterbil-
dungsmöglichkeiten reicht von
kurzen Seminaren über mehrwö-
chige Kurse bis zu mehrjährigen
Ausbildungen.
AUSBILDUNG –
BERUFSBILDENDE SCHULEN
Berufsbildende mittlere
Schulen (BMS):
Dazu gehören
die Fachschulen und Handelsa-
kademien. Die Ausbildungsdau-
er beträgt – je nach Fachrich-
tung – drei bis vier Jahre. BMS
vermitteln eine abgeschlosse-
ne Berufsausbildung und bie-
ten verschiedene beruflich und
gewerbliche Berechtigungen (z.
B. Erfüllung der fachlichen Vor-
aussetzung für die Gewerbebe-
rechtigung). Es gibt auch berufs-
bildende mittlere Schulen mit
einer Ausbildungsdauer von ein
bis zwei Jahren; diese vermitteln
eine teilweise Berufsausbildung.
Berufsbildende höhere Schu-
len (BHS):
Dazu gehören die
Handelsakademien, die höhe-
ren technischen Lehranstalten
(HTL), die höheren Lehranstalten
für wirtschaftliche Berufe, die
höheren Lehranstalten für Kin-
dergarten- und Sozialpädagogik
und die höheren land- und forst-
wirtschaftlichen Lehranstalten.
Die Ausbildung dauert fünf Jahre
und schließt mit der Reife- und
Diplomprüfung ab. Neben einer
abgeschlossenen Berufsausbil-
dung erwerben die Absolventen
die Universitätsberechtigung. Die
Anwartschaft auf die Standes-
bezeichnung „Ingenieur“ ist mit
dem Abschluss höherer techni-
scher Lehranstalten sowie hö-
herer landwirtschaftlicher Lehr-
anstalten verbunden. Der BHS-
Abschluss bietet verschiedene
berufliche und gewerbliche Be-
rechtigungen.
Kollegs und Kollegs für Be-
rufstätige:
Kollegs sind Sonder-
formen berufsbildender höherer
Schulen. Aufnahmevorausset-
zung ist die Reifeprüfung einer
höheren Schule oder die Berufs-
reifeprüfung oder eine Studien-
berechtigungsprüfung. Die Aus-
bildungsdauer beträgt zwei Jah-
re, in den Berufstätigen-Formen
drei Jahre. Der Abschluss eines
Kollegs erfolgt durch eine Di-
plomprüfung.
Werkmeisterschulen:
Werk-
meisterschulen erweitern die
theoretische Fachbildung für
Personen mit abgeschlossener
Lehre im technisch-gewerbli-
chen Bereich. Sie dauern vier
Semester und enden mit einer
kommissionellen Abschlussprü-
fung. Die erfolgreiche Abschluss-
prüfung berechtigt auch zum
Ausbilden von Lehrlingen: nach
vier Jahren einschlägiger Tätig-
keit beseht die Möglichkeit der
selbständigen Berufsausübung in
einem einschlägigen Handwerk.
Gut zu wissen!
WANN KANN EINE
BERUFSBILDENDE SCHULE
BEGONNEN WERDEN?
Voraussetzung für den Besuch
einer berufsbildenden mittle-
ren Schule oder berufsbildenden
höheren Schule ist der erfolg-
reiche Abschluss der 8. Schul-
stufe. Das heißt, im Zeugnis der
8. Schulstufe darf kein „Nicht
Genügend“ in einem Pflichtge-
genstand sein (ausgenommen
sind „Latein“, „Geometrisches
Zeichnen“ sowie schulautonome
Pflicht- und Schwerpunktgegen-
stände).
MUSS EINE AUFNAHMSPRÜFUNG
ODER EIGNUNGSPRÜFUNG
GEMACHT WERDEN?
Ob Aufnahmsprüfung ja oder
nein, hängt vom Zeugnis ab: Ab-
solventInnen der allgemein bil-
denden höheren Schulen, der
Hauptschule 1. Leistungsgruppe
oder der Polytechnischen Schu-
le können z. B. ohne Aufnahms-
prüfung einsteigen. Für Haupt-
schul-Absolventen der 2. oder
3. Leistungsgruppe oder ohne
Leistungsgruppen kann (je nach
Zeugnis und ob man in eine BMS
oder BHS will) eine Aufnahms-
prüfung erforderlich sein.
Für die Aufnahme an eine
mittlere und höhere technische
Lehranstalt mit künstlerischer
Richtung und an eine Bildungs-
anstalt für Kindergartenpäda-
gogik bzw. für Sozialpädagogik
müssen alle Bewerber eine Eig-
nungsprüfung oder ein Aufnah-
megespräch ablegen (Informati-
on an der Schule).
WIE MELDET MAN SICH AN?
Meistens muss man sich mit
Beginn des zweiten Semesters
an der gewünschten Schule an-
melden. (Achtung: Die Fristen
sind in den einzelnen Bundes-
ländern unterschiedlich) Kann
die Schule nicht alle Bewer-
ber aufnehmen, wird durch die
Schule eine Reihung vorge-
nommen. Über die Unterlagen,
die zur Anmeldung erforderlich
sind, sowie über freie Plätze und
Reihungskriterien für die Auf-
nahme informiert die Schuldi-
rektion.