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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
7. DEZEMBER 2007
CHRONIK
Landwirtschaftliche Landeslehranstalt Lienz
Die Schulgemeinschaft der Landw. Landeslehranstalt freut sich auf Ihren Besuch.
Einladung Tag der offenen Schule
Wir bieten für Sie ein interessantes Programm:
Besichtigung mit Führungen Schule,
Lehrwerkstätten und Internat
Überraschungen
Winterliche Impressionen
Weihnachtliche Backstube
X-MAS Bar
Peters Leckerbissen und „Heiße Eisen“
Adventmarkt – Reinerlös für sozialen Zweck
3728
Freitag,
7. Dezember
13 bis 17 Uhr
7340
BILDUNG FÜR DIE ZUKUNFT!
Besuchen Sie uns am
Tag der offenen Tür!
Freitag, 14. Dezember 2007,14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
HTL für Mechatronik 5-jährig
Fachschule für Mechatronik 4-jährig
Werkmeisterschule für Mechatronik
(Abendschule)
P
rivate
H
ÖHERE
T
ECHNISCHE
L
EHRANSTALT LIENZ
9900 Lienz, Linker Iselweg 22 • Tel. (04852) 72738, Fax (04852) 72738-5
E-Mail: htl-lienz@Isr-t.gv.at • www.htl-lienz.tsn.at
Die Kinder der Integrations-
gruppe „Rettet das Kind – See-
bach“ durften sich vor kurzem
über ein Weihnachtsgeschenk
der besonderen Art freuen. Vor
allem deshalb, weil es speziell
für Jugendliche mit besonde-
ren Bedürfnissen ohne familiä-
ren Hintergrund für Freizeitak-
tivitäten und Freizeitausstattung
genutzt wird: Eine Sportausrüs-
tung im Wert von 2.000 Euro.
„Auch wenn die Wochen vor
Weihnachten im geschäftlichen
Trubel rasch vergehen, soll ge-
rade in dieser Zeit an Menschen
gedacht werden, die am Ran-
de der Gesellschaft stehen. Wir
freuen uns, Conny, Daniel, Da-
vid und Matthias beistehen zu
können und diesen die Teilnah-
me an sportlichen Aktivitäten
durch den Ankauf von notwen-
diger Sportausrüstung zu er-
möglichen“, erklärte Shopleite-
rin Ulrike Gasser.
Modeunternehmen hilft
beeinträchtigten Kindern
Ulrike Gasser, Shopleiterin bei C&A in Spittal, übergab
kürzlich an die pädagogische Leiterin des Integrations-
Zentrums „Rettet das Kind – Seebach“, Cornelia Valent,
im Beisein von Conny, Daniel, David und Matthias einen
Scheck in Höhe von 2.000 Euro.
Ulrike Gasser, Vize-Bgm. Horst Zwischenberger, Cornelia Valent und
die Jugendlichen vom Integrationszentrum.
Immer wieder kommt es vor,
dass hilflose bzw. verletzte Tie-
re aufgefunden werden. In die-
sem Zusammenhang gilt es im-
mer dieselben Fragen zu klären:
wie die Unterbringung und Ver-
sorgung der aufgefundenen Tie-
re einschließlich der Kostenü-
bernahme ist, die Übernahme
der Behandlungskosten für ver-
letzt bzw. erkrankt aufgefundene
Tiere, den Umfang der medizini-
schen Behandlung sowie die An-
eignung aufgefundener Tiere.
Fundtiere sind entlaufene, ver-
irrte bzw. verloren gegangene
Tiere, deren Eigentümer meist
unbekannt ist. Für den Finder be-
steht die Pflicht, den Fund dem
Eigentümer oder der zuständi-
gen Fundbehörde anzuzeigen.
Die zuständige Behörde ist zur
Aufnahme und zur Betreuung
der Fundtiere verpflichtet. Diese
Aufgaben können an Dritte (z.B.
Tierschutzvereine)
übertragen
werden. Die Kosten dafür sind
allerdings von der Fundbehörde
zu tragen. Dies betrifft auch die
Behandlung von Verletzungen
und akuten Krankheiten sowie
unerlässliche
prophylaktische
Maßnahmen wie Impfungen und
Entwurmung.
Bei bekannt werden des Ei-
gentümers können diesem die
entstandenen Kosten für die Un-
terbringung sowie medizinische
Prophylaxe und Behandlung in
Rechnung gestellt werden. In-
nerhalb von sechs Monaten nach
Anzeige des Fundes hat der Ei-
gentümer einen Anspruch auf
Herausgabe des Tieres. Danach
erwirbt der Finder (bzw. bei des-
sen Verzicht die Fundbehörde)
das Eigentum an diesem Tier.
Moralisch verwerflich
Herrenlose Tiere sind Tiere, an
denen nach bürgerlichem Recht
kein Eigentum besteht. Wildtie-
re in Tiergärten und Wildgehe-
gen sowie Fische in Teichen oder
anderen geschlossenen Privat-
gewässern, wie auch frei leben-
de Katzen und Tauben sind nicht
herrenlos. Ansprechpartner für
verletzte Wildtiere sind die Jagd-
bzw. Naturschutzbehörde oder
der Jagdausübungsberechtigte.
Mit dem Aussetzen eines Tie-
res verzichtet der ehemalige Hal-
ter auf das Eigentum an diesem
Tier. Dieses wird damit herren-
los und kann in Eigenbesitz ge-
nommen werden. Entsprechend
dem Tierschutzgesetz stellt das
Aussetzen von in der Obhut des
Menschen gehaltenen Tieren eine
Ordnungswidrigkeit dar. Abgese-
hen davon ist es auch moralisch
verwerflich und feige sich so sei-
ner Verantwortung zu entledigen.
Da hilft auch kein Beschönigen,
indem man sich einredet das/
die Tier(e) ja in der Nähe „guter
Menschen, die sich schon küm-
mern werden“ ausgesetzt zu ha-
ben.
Fundtiere
von Dr. Barbara Mand-
ler-Fritz, Simmerlach, Tel.
0676/5367281
Ratgeber in Tierfragen