Seite 8 - VO 2006 06

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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
10. FEBER 2006
CHRONIK
Jedes Jahr in
der Karwoche
gehen wir einen
Teil des Jakobs-
weges – bis
wir schließlich
im Jahr 2008
in
Santiago de
Comp o s t e l a “
ankommen.
Bisher haben
wir ca. 280 km
„per
pedes“
zurückgelegt: im
Jahr 2004 von
Ron c e s v a l l e s
nach
Viana,
im letzten Jahr
von
Viana
nach
Hornillas
del Camino,
kurz nach
Burgos.
Heuer möchten wir
bis
Lèon
gelangen: eine
Etappe mit geringen Höhen-
unterschieden, durch das flache
Land der Meseta.
Einladung
zu einem Tref-
fen mit Infor-
ma t ionsveran-
staltung „Jakobs-
weg 2006“ für
Jakobswegpilger
und solche, die
es vielleicht noch
werden wollen,
am Sonntag, 19.
Feber, um 15 Uhr
im Bildungshaus
Osttirol, Kärntner
Straße 42, (Tele-
komgebäude) 9900 Lienz. Wir
laden alle Teilnehmer von 2004,
2005 sowie alle, die sich für unser
Projekt interessieren und mit
dabei sein wollen, herzlich ein.
Fa. Schmidhofer
9932 Innervillgraten 83 a
Tel. 04843-5322
Auf den Spuren des
Jakobsweges
Unter dem Motto „Der Weg ist das Ziel – Jakobsweg
2004 bis .........“ haben wir im April 2004 ein mehrjähri-
ges Projekt gestartet, das wir in Zusammenarbeit mit
Mag. Robert Schmidhofer in den nächsten 3 Jahren
weiter verwirklichen wollen.
„Der Weg ist das Ziel – Jakobsweg 2004 bis ...“
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Das Wort „Waterslide“ kön-
ne nicht als Marke für eine be-
stimmte Person monopolisiert
werden, heißt es im Urteils-
spruch. Einem Salzburger Un-
ternehmen war es gelungen,
das Patentamt davon zu über-
zeugen, das Wort „Waterslide“
für sich als Marke zu registrie-
ren.
Doch dieser Unternehmer ist
nun bei seinem Versuch, den
Obmann des Vereins „Syndi-
cate FunSports“ zu klagen, vor
dem Handelsgericht Wien ge-
scheitert.
Der Kläger wollte erreichen,
dass in Zukunft keine Water-
slide-Veranstaltungen
unter
diesem Namen durchgeführt
werden dürfen.
Das Gericht hat das Wort
„Waterslide“ aber als Bezeich-
nung für eine Sportart qualifi-
ziert, die nicht als Marke regist-
riert werden kann. Ausführlich:
Der Konsument stellt sich un-
ter „Waterslide“ schlicht eine
Sportveranstaltung vor, bei der
es über das Wasser zu rutschen
beziehungsweise zu gleiten
gilt. Damit dient diese Bezeich-
nung genau der Beschreibung
der erbrachten Dienstleistung.
Der Kläger hat auf Rechtsmit-
tel verzichtet und seine Klage
sofort zurückgezogen.
Waterslide bleibt also frei
und ist für alle da. Waterslide-
Contests dürfen auch in Zu-
kunft so bezeichnet werden.
Mallnitzer dürfen auch
weiterhin „Watersliden“
So lautet der Urteilsspruch des Handelsgerichts Wien. Ein Mallnitzer Verein wurde
geklagt, da dieser Veranstaltungen mit dem Namen „Waterslide“ veranstaltet hat.
Waterslide-Contests dürfen auch in Zukunft von allen Veranstaltern so bezeichnet werden.
In einem äußerst engagierten
und mit praktischen Tipps aus-
gelegten Vortrag wurden den Er-
ziehungsberechtigten viele wert-
volle Erkenntnisse mitgegeben,
die mit dem Thema Taschengeld
zutun haben. Der Bogen spann-
te sich von konsequenten Abma-
chungen bei denen man die Fra-
ge behandelte, wofür es das Ta-
schengeld eigentlich gibt bis hin
zu der Erkenntnis, dass das Ta-
schengeld kein einseitiges Er-
ziehungsmittel sein soll. Eine
lebendige Diskussion im An-
schluss an den Vortrag rundete
diesen – vom Elternverein finan-
zierten – Abend ab.
Taschengeld ist kein
Erziehungsmittel
Mag. Hannes Berger konnte am Mittwoch, 1. Feber, in
Hermagor Mag. Susanne Lissy zu einem Vortrag mit
dem Thema „Bekommt mein Kind zuviel Taschengeld?“
begrüßen.
Mag. Susanne Lissy und Mag. Hannes Berger ermöglichten einen
interessanten Vortrag zum Thema „Taschengeld“.