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Oberkärntner
Volltreffer
9. April 2012
CHRONIK
Richtlinien für Jugendliche:
Jugendschutzgesetz in Kärnten
Ob der Konsum von Alkohol, der Verkauf von Zigaretten an Minderjährige, das
Stechen eines Tattoos oder das Recht des alleinigen Urlaubes: Genau diese und noch
viele weitere Fragen sind im Jugendschutzgesetz geregelt, über das man sowohl als
Jugendlicher bis zum 18. Lebensjahr als auch als Erwachsener Bescheid wissen sollte.
Das Jugendschutzgesetz be
zieht sich auf das Verhalten von
Jugendlichen in der Öffentlich
keit. Es regelt, was den Heran
wachsenden ab welchem Alter
erlaubt ist. Dabei ist zu beach
ten, dass jedes Bundesland ein
eigenes Jugendschutzgesetz hat
und für den Jugendlichen im
mer die Vorschriften jenes Bun
deslandes gelten, in dem er sich
gerade aufhält. Das Kärntner
Jugendschutzgesetz gilt für je
den in Kärnten lebenden Men
schen – also für Kinder, Jugend
liche und Erwachsene. Es regelt
die Altersgrenzen, die Pflichten
für Aufsichtspersonen, Unter
nehmer und die Allgemeinheit,
Ausgehzeiten, Urlaub, Kinobe
suche, jugendgefährdende Me
dien, Gegenstände, Dienstleis
tungen sowie der Umgang mit
Genuss- und Suchtmitteln sowie
das Autostoppen.
Ausgehzeiten
In Kärnten ist der Aufenthalt
an öffentlichen Orten und bei
Veranstaltungen bis zum voll
endeten 14. Lebensjahr von 6
bis 22 Uhr erlaubt, in Gaststät
ten jedoch nur unter Begleitung
einer Aufsichtsperson. Vom 14.
Lebensjahr bis zum vollendeten
18. Lebensjahr ist der Aufent
halt an öffentlichen Orten, bei
Veranstaltungen und in Loka
len von 6 bis 24 Uhr erlaubt, so
wie vom 16. bis zum vollende
ten 18. Lebensjahr von 6 bis 2
Uhr in den Nächten vor Sonn-
und Feiertagen. Bis zum vollen
deten 18. Lebensjahr ist der Be
such von Nachtlokalen, Brannt
weinschenken, Bordellen und
bordellähnlichen Einrichtungen
verboten. Bis zum vollendeten
14. Lebensjahr ist das Betreten
von Spielhallen für Spielappa
rate und deren Betätigung nur
in Begleitung von Erwachsenen
erlaubt.
Alkohol und Zigaretten
Nach den Änderungen des
Jugendschutzgesetzes werden
Spirituosen, Mischgetränke und
auch Alkopops nun ausnahms
los bis zum 18. Lebensjahr ver
boten. Außerdem ist es verbo
ten, Kindern und Jugendlichen
Alkohol und Tabakwaren an
zubieten, zu überlassen oder zu
verkaufen, die diese nicht kon
sumieren dürfen.
Auslandsurlaub
Urlaub ohne Eltern dürfen Ju
gendliche bis zum vollendeten
16. Lebensjahr nur in Beglei
tung einer Aufsichtsperson ma
chen, außer bei Nächtigungen
im Rahmen der Schul- und Be
rufsausbildung, der Ausübung
des Berufes, Ferialpraxis oder
bei Reisen und Wanderungen,
wenn der Erziehungsberechtig
te zustimmt. Im Ausland gel
ten die Jugendschutzgesetze
des Urlaubslandes, in dem man
sich aufhält. Um bei Kontrol
len Missverständnisse zu ver
meiden, sollten die Eltern eine
schriftliche Bestätigung mit ih
rem Namen, Adresse und Tele
fonnummer mitgeben, mit der
sie erklären, dass sie mit der
Reise einverstanden sind.
Medien, Gegenstände,
Dienstleistungen
In Kärnten ist das Anbieten,
Vorführen und Weitergeben von
Medien, Gegenständen, Dienst
leistungen an Personen bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr ver
boten, wenn dadurch Aggressi
on und Gewalt gefördert wer
den, Menschen wegen Rasse,
Religion, Geschlecht, Herkunft,
Behinderung oder sexueller Ori
entierung diskriminiert werden
oder die Sexualität in einer die
Menschenwürde missachteten
Weise dargestellt wird.
Piercing und Tattoo
Ist man unter 14 Jahren,
braucht man für ein Piercing die
Zustimmung der Eltern. Wenn
man älter als 14 Jahre ist, müs
sen die Eltern nur dann zustim
men, wenn zu erwarten ist, dass
die gepiercte Stelle auch in
nerhalb von 24 Tagen verheilt.
Tätowieren ist nur für Personen
über dem 18. Lebensjahr er
laubt.
Verstöße gegen das
Jugendschutzgesetz
Jugendreferent LR Christian
Ragger teilte kürzlich mit, dass
es bereits ab Ostern durch die
Tätigkeit von privaten Kon
trollorganen eine bessere Über
wachung der Jugendschutz-Be
stimmungen geben wird. Die
Landesregierung beschloss in
einer ihrer Sitzungen den Ein
satz von privaten Sicherheits
organen zu diesem Zweck. Sie
sollen die Exekutive bei der Ein
haltung der Bestimmungen über
den zulässigen Konsum von Al
koholika und Nikotin sowie der
Ausgehzeiten unterstützen. Bei
Vergehen nach dem Jugend
schutzgesetz kann Jugendlichen
bis zu 100 Stunden gemeinnüt
zige Arbeit drohen. Sollten sich
Jugendliche weigern, gemein
nützige Arbeiten zu verrich
ten, drohen hohe Strafen bis zu
1.000 Euro.
Wirte müssen bei Alkoholaus
schank an Kinder und Jugend
liche mit Strafen bis zu 20.000
Euro rechnen. Bei schweren
Übertretungen des Jugend
schutzgesetzes, beispielswei
se bei Missbrauch von Alkohol
oder Drogen durch Jugendli
che, die über einen Moped-Füh
rerschein oder einen B- oder F-
Führerschein verfügen, erfolgt
eine Meldung an die zuständige
Führerscheinbehörde. Stellt die
se eine massive Unzuverlässig
keit für den Straßenverkehr fest,
wird der Führerschein abge
nommen.
Das Jugendschutzgesetz bezieht sich auf das Verhalten in der Öffentlichkeit
und regelt, was Jugendlichen ab welchem Alter erlaubt ist. ImMittelpunkt
stehen hierbei Ausgehzeiten, Alkoholkonsum sowie Verbote für den
Verkauf von Zigaretten an Minderjährige. Was wird deiner Meinung nach
zum Schutz der Jugend in Kärnten getan? Ist das Jugendschutzgesetz in
Kärnten angemessen und wird auch angemessen kontrolliert?
Ema
Cehic (21),
Spittal:
Ich finde, dass
das Jugend-
schutzgesetz in
Kärnten ganz
gut kontrolliert
und geregelt ist. Heutzutage ist
in jedem Lokal Ausweispflicht,
wodurch man merkt, dass das
Jugendschutzgesetz im Hinblick
auf Ausgehzeiten von Jugend-
lichen strenger kontrolliert wird,
denn vor ein paar Jahren war
dies nicht so streng geregelt.
Deswegen finde ich, dass das
Jugendschutzgesetz in Kärnten
angemessen ist.
Johannes
Hopfgartner (22),
Baldramsdorf:
Ich glaube, das
Jugendschutzge-
setz in Kärnten
ist so wie es ist
in Ordnung. Je-
doch wird es meiner Meinung
nach zu wenig kontrolliert, da-
für fehlenanscheinend die nöti-
gen Ressourcen, denn wenn man
einmal ausgeht, merkt man von
solchen Kontrollen praktisch gar
nichts. Des Weiteren bestätigt
sich diese Tatsache immer wie-
der, wenn man Jugendliche und
ihren Alkoholkonsum in verschie-
denen Lokalitäten beobachtet.
Kristof
Grandits (24),
Spittal:
Das Jugendschutz-
gesetz ist bei uns,
im Gegensatz zu
anderen Bundes-
ländern, recht so-
lide geregelt. Bei großen Veran-
staltungen geht ein Missbrauch
schon mal unter, abgesehen von
den Tricks der Jugendlichen, wie
gefälschte Ausweise und das Be-
stellen von harten Getränken
durch ältere Freunde. Ein Appell
geht auch an die Eltern, denn es
ist eine Erziehungsfrage, ob sich
jemand an gesellschaftliche
Regeln und Gesetze hält.
Fahrsicherheitszentrum
DI Brunner
Spittal - Lendorf
Info: 04762 / 2587
92271