Lockerungen bei Quarantäne und Kontaktpersonen
Ab dem 8. Jänner gibt es keine Unterscheidung zwischen K1 und K2, sondern nur mehr Kontaktpersonen. Wer Kontakt zu einer infizierten Person hatte sowie auch positiv Getestete selbst können sich nach 5 Tagen Quarantäne mittels PCR-Test freitesten, sofern der Test dann negativ ausfällt. Kontaktpersonen, die dreimal geimpft sind, müssen nicht mehr in Quarantäne, das gilt auch, wenn alle Beteiligten FFP2-Maske getragen haben und für Kinder, die noch nicht geboostert werden können.
Kontaktpersonen, die in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, können weiterarbeiten, wenn sie sich täglich testen lassen und durchwegs FFP2-Maske tragen.
Verstärkte Kontrollen und Maskenpflicht im Freien ab dem 11. Jänner
Weiterhin gelten die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Vor allem im Handel soll die 2G-Regel strenger kontrolliert werden. Hier werden die Handelsbetriebe selbst in die Pflicht genommen.
Die FFP2-Maskenpflicht gilt ab dem 11. Jänner nicht nur in Innenräumen sondern auch im Freien. Und zwar dann, wenn der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann (z.B. in Wartebereichen). Zusätzlich können auch die Bundesländer bzw. Bezirksbehörden Maskenpflicht für öffentliche Plätze verordnen.
Wer die Möglichkeit hat, soll ins Homeoffice
Ab Anfang Feber gilt der Grüne Pass ab dem Datum der 2. Teilimpfung nur mehr 6 Monate lang, ab der 3. Impfung (Booster) weiterhin 9 Monate.
Weitere Infos unter www.sozialministerium.at