Gailtal - Wolf-Abschussbescheid unterzeichnet


Wolf-Abschussbescheid unterzeichnet

Für die Gailtaler Poludnig Alm, die Egger Alpe und die Kirchbacher Oberdöbernitzer Wipfelalm wurde nun eine Abschussgenehmigung für einen Problem-Wolf erteilt. Diese gilt bis 30. September.

Insgesamt 56 Nutztierrisse wurden im Gebiet drei genannten Almen und einiger Nachbaralmen seit 20. Juni nachweislich von Wölfen verursacht. Die betroffenen Almgemeinschaften stellten daher beim Land Kärnten einen Antrag auf Ausnahme von den Schonvorschriften für den Wolf. Mehrere Experten und Sachverständige wurden im Ermittlungsverfahren um Stellungnahmen ersucht. Aufgrund ihrer Einschätzung kam die Behörde zum Schluss, dass es keine anderweitige Lösung als die Entnahme des Risikowolfes gibt, um weitere Schäden bei Weidetieren auf den betroffenen Almen zu verhindern. Herdenschutzmaßnahmen seien aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten und der intensiven touristischen Nutzung der Almen faktisch nicht möglich. Die Abschussgenehmigung wurde nun bis 30. September befristet, sie gilt ab sofort. Die Entnahme darf nur in den Eigenjagden Kirchbacher Wipfel, Poludnig Alm und Eggeralm/Zinia erfolgen. Der Abschuss ist dem Wolfsbeauftragten des Landes Kärnten unverzüglich zu melden. Agrarreferent LR Martin Gruber kündigte an, weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen, um die Almwirtschaft vor Gefährdungen und ernsten Schäden durch Wölfe zu schützen. Er werde auch für Kärnten eine Wolfsverordnung ausarbeiten lassen, wie sie vor kurzem in Salzburg beschlossen wurde.

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