Landwirtschaft - Versicherung für Almbauern


Versicherung für Almbauern

Das Agrar- und das Tourismusreferat des Landes Kärnten übernehmen die Kosten für eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Almbauern.

Seit der erneuten Bestätigung des Tiroler „Kuhattacken-Urteils“ durch den Obersten Gerichtshof herrschte wieder Verunsicherung unter den Almbauern. Der Oberste Gerichtshof bestätigte, dass der betroffene Tiroler Landwirt und die deutsche Wanderin und Hundehalterin an dem Unglück zu gleichen Teilen verantwortlich sind. Die Schuld liege zwar nicht mehr zur Gänze beim Landwirt, aber trotzdem müsse er dem Witwer rund 54.000 Euro und einen monatliche Rente von 600 Euro zahlen. Auch dem Sohn der Verunglückten würden 24.000 Euro und eine monatliche Rente von 180 Euro zustehen.

Wanderer und Mountainbiker

Bereits im vorigen Jahr wurde in Kärnten, neben weiteren Maßnahmen, für solche Fälle ein Versicherungspaket geschnürt, das die Almbauern schadlos hält, wenn die eigene betriebliche Haftpflichtversicherung nicht ausreichen sollte. „Auch dieses Jahr werden wir die jährlichen Versicherungsprämien dafür aus dem Agrar- sowie Tourismusreferat finanzieren“, berichteten die Landesräte Martin Gruber und Sebastian Schuschnig nach der letzten Regierungssitzung. Das Paket deckt unter anderem auch Schadenersatzansprüche von Wanderern und Mountainbikern gegenüber Landwirten und Auftreibern ab, sollten Unfälle mit Tieren passieren. „Das ist eine der wesentlichen Rahmenbedingungen, um unsere Almbauern vom Risiko zu entlasten“, führt Gruber weiter aus. Darüber hinaus spiele die Eigenverantwortung der Almbesucher aber eine entscheidende Rolle, die seit dem Vorjahr explizit im ABGB verankert ist. Eigene Info-Folder sowie Hinweistafeln auf Weiden, die Landwirte über die Landwirtschaftskammer anfordern können, machen zusätzlich auf die Regeln für ein sicheres Miteinander auf Almen aufmerksam.

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