Pflegeheime - Verschärfte Zutrittsbestimmungen in Pflegeheimen


Verschärfte Zutrittsbestimmungen in Pflegeheimen

Ungeimpfte oder nicht genesene Mitarbeiter müssen seit Montag zusätzlich zu den derzeitigen Bestimmungen verpflichtet, mindestens einen negativen PCR-Test pro Woche vorzuweisen. Für ungeimpfte Besucher ist ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, erforderlich.

Am Montag traten in Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen in Kraft. Die vergangenen Tage hätten gezeigt, dass die entsprechende Bundesverordnung offensichtlich zu kurz greife. In sechs Einrichtungen seien Coronafälle aufgetreten. "Wir wollen jede Risikoquelle minimieren und haben deshalb verschärfte Zutrittsbestimmungen beschlossen", so Gesundheitsreferentin LH-Stv. Beate Prettner. „Bei den Bewohnern der Pflegeheime handelt es sich um einen besonders gefährdeten Personenkreis, der unseres Schutzes bedarf. Rund 80 Prozent der Bewohner sind geimpft - viele Impfwillige konnten aufgrund von Medikationen aber keine Corona-Impfung erhalten. Deren Umfeld ist nun angehalten, diese Personen - und natürlich sich selbst - bestmöglich zu schützen“, so Prettner. Auch externe ungeimpfte Dienstleister mit Bewohnerkontakt haben demnach jetzt einen molekularbiologischen Test vorzulegen.

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