St. Stefan - „Polizistentrick“ aufgesessen


„Polizistentrick“ aufgesessen

Einem „Polizistentrick“ aufgesessen ist eine 81-jährige Frau aus dem Bezirk Hermagor. Die Polizei warnt vor dieser aktuell wieder verbreiteten Betrugs-Masche.

Ein bisher unbekannter Anrufer gab sich als Polizist aus und erkundigte sich nach ihren Wertgegenständen. Da ihre Wertgegenstände bei ihr nicht sicher seien, möge sie diese vorübergehend der Polizei übergeben. Zu einem späteren Zeitpunkt werde er diese wieder zurückbringen, so der Anrufer. Die Frau holte mehrere zehntausend Euro Bargeld und Gold von ihrem Bankschließfach. Am 28. August um 22 Uhr erhielt sie einen neuerlichen Anruf von dem Unbekannten, dieser gab an, er werde die Wertgegenstände nun abholen kommen. Gegen Mitternacht kam der Unbekannte und die Frau übergab ihm Gold und Bargeld in Höhe von mehreren zehntausend Euro. Danach schöpfte sie Verdacht und alarmierte die Polizei. Den Täter beschrieb die Frau laut PI St. Stefan als ca. 20 Jahre alt, schlank, kurze schwarze Haare, ca. 170 cm groß, bekleidet mit einem grauen Pullover. Der Unbekannte verdeckte sein Gesicht mit einer Einwegmaske und trug eine Hörgarnitur. Eine Sofortfahndung der Polizei blieb bislang erfolglos.

Keine Angaben machen, anzeigen

In den letzten Tagen gab es vermehrt Anzeigen bezüglich solcher Anrufe von unbekannten Personen, die sich als Polizisten ausgeben, teilte die Landespolizeidirektion mit. Die falschen Polizisten erzählen dabei z. B., dass eine Einbrecherbande in der Umgebung ihr Unwesen treibt und fragen, ob die Angerufenen Wertgegenstände, Bargeld oder Sparbücher zuhause verwahren. Die falschen Polizisten verlangen dann, dass ihnen diese Wertgegenstände bzw. Vermögenswerte ausgehändigt werden, damit diese nicht von anderen gestohlen werden können. Aus diesem Grund würde ein Polizist in zivil bei den Anrufern vorbeikommen, um und die Gegenstände entgegenzunehmen und in Sicherheit zu bringen. In solchen Fällen soll man sofort auflegen und den Vorfall über die Notrufnummer 133 der Polizei anzeigen und keinesfalls Angaben über vorhandenes Bargeld, Wertgegenstände wie Gold, Schmuck oder Sparbücher machen und schon gar keine Wertgegenstände oder Bargeld an unbekannte aushändigen.

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