Greifenburg - Anrainer sollten Parteistellung haben


B 100-Ausbau Greifenburg: Anrainern sollten Parteistellung haben

23. Jänner 2024

Ein weiteres Kapitel in der „unendlichen Geschichte“ rund um die Umfahrung Greifenburg könnte nun geschrieben werden. Ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtshofes besagt nun, dass den Anrainern Parteistellung einzuräumen sei.

„Das Gericht gibt den Anrainern recht“, schreiben jene Anrainer aus Greifenburg und Berg im Drautal, deren Beschwerde gegen einen Bescheid der Straßenbauabteilung des Landes nun zu einem für sie positiven Ergebnis kam. Im Zuge der Planung der Umfahrung Greifenburg und des weiteren Ausbaus der B 100 im Oberen Drautal sei ihnen Akteneinsicht und Parteistellung verwehrt geblieben, schrieb der Obmann der Bürgerinitiative „Lebenswertes Oberes Drautal“, Michael Dünhofen, der sich, wie einige andere Mitglieder der Bürgerinitiative unter den Beschwerdeführern befindet „Unsere Absicht war: Anrainern und Grundbesitzer muss Parteistellung zuerkannt werden. Wir wurden aber von jeder Information ausgeschlossen“, hält Dünhofen fest. Laut Landesverwaltungsgericht verstoße dieser Ausschluss von Anrainern in solch einem Fall EU-Recht. Die Kärntner Straßenbaubehörde müsse nun feststellen, wem im Einzelnen Parteistellung einzuräumen sei. Es gehe den Anrainern und im weiteren Sinne der Bürgerinitiative um eine „drautalverträgliche Lösung“. Man werde zunächst abwarten, das Land sei am Zug. Wenn sie nun Parteistellung erhalten, würden sie ihre Bedenken, die sie von Anfang an geäußert haben, einbringen, wie dem zu großen Bodenverbrach oder die Befürchtung, dass durch den Ausbau mehr Transitverkehr angezogen werden wird. Die Vorarbeiten für den Umfahrungs-Bau gehen inzwischen weiter. Für heuer sind die Großvorhabensprüfung durch den Landesrechnungshof und die Grundeinlöseverfahren geplant, so das Büro des Straßenbaureferenten.

40-jähriges Hin und Her

Die Diskussion um den B 100 – Ausbau und dabei vorrangig um die Umfahrung Greifenburgs, zieht sich schon seit fast 40 Jahren hin mit wechselnden Protagonisten. Mitte der letzten Kärntner Regierungsperiode präsentierten LH Peter Kaiser und der damalige Landesrat und Straßenbaureferent Martin Gruber im Sommer 2021 die aktuellen Ausbau-Pläne für den Bundesstraßen-Abschnitt zwischen Radlach-West und St. Athanas (Gemeinde Berg): Ein 6,5 km langes Ausbaustück, bahnparalell geführt, das rund 40 Mio Euro kosten sollte (vor der Inflation). Die Trassierung sei überdimensioniert und würde den Transitverkehr im Oberkärntner und Osttiroler Drautal steigern, entgegnete in den Folgemonaten ein Zusammenschluss von mehreren Verkehrs-Initiativen Oberkärntens und Osttirols - neben der BI „Lebenswertes Oberes Drautal“ z. B. auch die ARGE „Stop Transit Osttirol“.

Einspruch mittlerweile abgelehnt

Die im Sommer 2021 vorgestellte Variante wurde schließlich im Dezember 2021 straßenrechtlich bewilligt. Straßenbaureferent Martin Gruber bezeichnete dies damals als „Meilenstein im Bauzeitplan“. Gegen diese Bewilligung erfolgte im Feber 2022 ein Einspruch, getätigt durch die Bürgerinitiative Neumarkt (Steiermark), die als anerkannte Bürgerinitiative, Parteistellung hatte. Der Einspruch der steirischen Bürgerinitiative wurde schließlich im April 2023 vom Landesverwaltungsgericht abgelehnt. „Weitere Planungsschritte können nun gesetzt werden“, teilte der Straßenbaureferent nach dem Entscheid mit. Der für anno 2022 geplante Baubeginn hat aber bislang noch nicht stattgefunden. In Greifenburg machten sich Anrainer bereits im Sommer des Vorjahres für einen raschen Ausbau stark. „Die Umfahrung jetzt!“, prangt  beständig von einem Banner an der B 100 im Ortsteil Hauzendorf.


Weitere Bilder:
Im Sommer 2023 wurde in Greifenburg ein Protestmarsch für einen raschen bahnparallelen Ausbau der B 100 und damit der Umfahrung des Ortszentrums Greifenburg organisiert. Foto: HAAN
Darstellung des Flächenverbrauches im Bereich St. Athans (Berg im Drautal) durch die BI Lebenswertes Oberes Drautal. Foto: BI Lebenswertes Oberes Drautal

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