Thema Wolf/Landwirtschaft - Alm- und Weideschutzgesetz am Weg


Alm- und Weideschutzgesetz am Weg

14. März 2024

Nach der Kärntner Wolfsverordnung ging Anfang März der Entwurf des ersten Alm- und Weideschutzgesetzes in Begutachtung. Das Gesetz soll die Entnahme von Schadwölfen erleichtern und noch vor Beginn der Weidesaison beschlossen werden.

Die Diskussion um den Wolf wird kontrovers geführt, wobei durch das immer häufigere Aufeinandertreffen von Wolf und Mensch, bzw. Nutztier es den Wölfen auch immer häufiger „an den Pelz“ geht. In Sachen Wolfsentnahme zum Schutz der Landwirtschaft nimmt Kärnten eine Vorreiterrolle ein, die Wolfsverordnung wurde zum Vorbild und „Lösung“ für andere Bundesländer, wie z. B. Tirol. Kärnten geht nun einen Schritt weiter und hat mit dem Alm- und Weideschutzgesetz ein Werkzeug in Begutachtung geschickt, nach dem sogenannte „Schadwölfe“ in Weidegebieten und Almen (im Gegensatz zu Risikowölfen, die sich Siedlungen nähern) einfacher entnommen werden können. 

Erster Angriff ausreichend

Was kann das Gesetz? Damit ein Wolf als „Schadwolf“ eingestuft und daraufhin entnommen werden konnte, musste dieser zuerst eine bestimmte Anzahl an Weidetieren reißen (zehn Schafe oder zwei Rinder innerhalb eines Monats). Doch dazu kam es nur selten, da das Jagdgebiet von Wölfen sich über mehrere Almen erstrecken konnte und somit die nötige Risszahl auf einer Alm kaum oder nie erreicht wurde, obwohl der Schaden durch Nutztierrisse groß war. Nach dem neuen Gesetz soll eine Entnahme möglich sein, sobald eine Herde unmittelbar bedroht ist. Dafür werden Almschutzgebiete ausgewiesen, in denen Herdenschutzmaßnahmen als nicht umsetzbar gelten und eine Wolfsentnahme rechtlich möglich wird. Diese Schutzgebiete sollen auf eine Dauer von sieben Jahren verordnet und nach drei Jahren evaluiert werden. „Für die Einstufung als Schadwolf wird in Zukunft der erste Angriff ausreichen“, so der zuständige Agrar- und Jagdreferent LH-Stv. Martin Gruber. Die Anzahl der getöteten Nutztiere soll nicht mehr ausschlaggebend sein. Begleitet sollen die Maßnahmen von einem Wolfs-Monitoring durch die Landesregierung werden. Gruber stellte fest, damit den gesetzlichen Spielraum der FFH-Richtlinie auszunützen und sich auch nicht durch etwaige Anzeigen einschüchtern zu lassen. Die Begutachtungsfrist läuft bis Ende März, im April soll das Gesetz in der Landesregierung beschlossen werden – noch vor der Alm- und Weidesaison.

Für und wider…

Positive Reaktionen auf den Entwurf gibt es naturgemäß von der Landwirtschaftskammer Kärnten. Dieser sei ein „Meilenstein“, sagte LK-Präsident Siegfried Huber in einer Stellungnahme. Herdenschutzmaßnahmen seien keine Option, da die meisten Bauern im Nebenerwerb wirtschaften und Herdenschutzmaßnahmen für sie wirtschaftlich unmöglich sind. Natürlich zu befürworten sei der neue Gesetzesentwurf auch von Seiten des Kärntner Almwirtschaftsvereins. „2022 hatten wir massive Probleme mit insgesamt 450 gerissenen und rund 400 abgängigen Tieren. Der Raum Oberkärnten/Osttirol war ein Hotspot. Im vergangenen Jahr 2023 hat man durch die Vergrämungen und die Entnahmen schon einen Unterschied gemerkt, die Riss-Zahl ist in Kärnten auf 125 gesunken“, sagt der Geschäftsführer des Almwirtschaftsvereins Josef Brunner. Das habe aber auch damit zu tun, dass im Vorjahr aufgrund der Risse 2022 bereits weniger Tiere auf die Almen aufgetrieben wurden. Eine gänzlich andere Meinung vertritt z. B. der VGT und sagt, dass der Wolf den geforderten „günstigen Erhaltungszustand“ in Kärnten noch nicht aufweist und kritisiert den Entwurf. Michael Mayer vom VGT Kärnten: Kärnten sei „nicht objektiv aufgeklärt“ und spricht von „Panikmache“.

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